Luftraum
Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Schweiz, sowie Teile im osten von Frankreich, im westen von Österreich und im Süden von Deutschland. Es wird vorausgesetzt, dass alle Teilnehmenden über eine aktuelle Version der folgenden Karten verfügen: Wir bitten alle Teilnehmenden, sich ausführlich mit der Luftraumsituation im Wettbewerbsgebiet auseinander zu setzen. Anlässlich des ersten Briefings werden wir auf relevante Punkte eingehen.
Horizontale Definition der Lufträume
Die Flüge werden mit der Auswertungssoftware SeeYou Competition von Naviter mit der aktuellen Luftraum Datenbank ausgewertet. Eine entsprechende Datenbank im Format OpenAir wird vom SFVS rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Es ist Sache der Teilnehmer, ihre primären Navigationssysteme mit korrekten Luftraumdaten zu versehen.
Vertikale Definition der Lufträume
Es gelten die Höhen wie sie auf der Segelflugkarte publiziert sind. Die Auswertung erfolgt ausschliesslich anhand der Höhensonde des Loggers.
Achtung: Standarddruck Höhen beachten!
Basel
Die Chancengleichheit aller Teilnehmenden muss gewahrt bleiben. Aus diesem Grund gelten TMA Basel T1, T2 und T3 als aktiv und stehen für JSM/RM-Flüge nicht zur Verfügung!
Maximale Flughöhe: T1:1750m AMSL, T2: 2600m STD, T3: 1750m AMSL
Die Segelflugräume Dittingen Ost und West stehen nicht, bzw. nur zum Zwecke der Landung zur Verfügung.
Für Rückschlepps und jene Teile eines Fluges nach einer virtuellen Aussenlandung dürfen T1,T2 und T3 benutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die publizierten Verfahren einzuhalten sind.
Luftraumdaten
Spezielles
Segelflugräume TMA Zürich und Genf
Die Benutzung aktiver Segelflugräume innerhalb der TMA Zürich und der TMA Genf ist gestattet. Die Wettbewerbsleitung wird versuchen, die Aktivierung der benötigten Segelflugräume zu veranlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die publizierten Verfahren einzuhalten sind.
TMA Zürich
Die TMA Zürich ist ein komplexer Luftraum. Je nach Tageszeit und Wochentag gelten andere Regeln, vor allem im Süden und Osten. Wir werden die westlichen Gebiete anlässlich des ersten Briefing eingehend behandeln. Sollten Aufgaben in den Süden oder Osten der TMA Zürich führen, werden wir an den täglichen Briefing auf die aktuelle Situation eingehen.
Militärische TMA und CTR
Die Wettbewerbsleitung wird Aufgaben durch militärische TMA und CTR legen, falls diese für den fraglichen Zeitraum freigegeben wurden. Für den Durchflug gelten jedoch trotzdem die publizierten Verfahren und Bestimmungen. Sollte die Dienststelle wider Erwarten antworten, darf ein Durchflug erfragt und durchgeführt werden. Rechtzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen.
Grenchen
Nur zum Zwecke der Landung. Man beachte die Obergrenze von 1350m AMSL!
Bern
Nur zum Zwecke der Landung. Man beachte die Untergrenzen von Bern TMA1 (1050m AMSL) und TMA2 (1700m AMSL).
CTR Les Eplatures
Die CTR Les Eplatures darf beflogen werden. Die Teilnehmenden sind zur individuellen Kontaktaufnahme verpflichtet.
Wir empfehlen, keine Durchflüge einzuplanen. Bei Verzögerungen kann kein Nachteil geltend gemacht werden. Man beachte die Obergrenze von 2000m AMSL!
Mittagspause der Luftwaffe / Sektor Alpen
An Tagen mit MIL ON steht der Luftraum zwischen FL130 und FL150 in den Alpen während der Mittagspause der Luftwaffe (12:05 - 13:15) nicht zur Verfügung.